Wir werden gefördert

Die Errichtung/Renovierung der sechs Ferienwohnungen und der SPA-Anlage werden durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und das Land Hessen gefördert.
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete  und mitfinanziert durch das Land Hessen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 – 2020.

Ziel gem. Art. 4 ELER-VO (VO (EU) Nr. 1305/2013) bzw. gemäß GAK-Rahmenplan / Zielen gemäß Land Hessen: Ziel ist die Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Einzelne Gebäude und das Gesamtarrangement der Hofanlage stehen unter Denkmalschutz und werden durch das Landesamt für Denkmalpflege gefördert. Diese Förderungen haben die Realisierung des Projektes erst ermöglicht, vielen Dank!


Förderung

  • „Sanierung des denkmalgeschützten Wohnhauses – GAK 2.3 Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden im Ortskern einschl. privater Hof- Garten- und Grünflächen – KD“
  • „Sanierung der denkmalgeschützten Scheune und Umnutzung als SPA-Anlage – GAK 2.3 Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden im Ortskern einschl. privater Hof- Garten- und Grünflächen – KD“
  • „Sanierung und Neuerrichtung der Außenanlage und des Innenhofes der denkmalgeschützten Hofanlage – GAK 2.3 Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden im Ortskern einschl. privater Hof- Garten- und Grünflächen“
  • „Neubau von 2 regionaltypischen Ferienwohnungen (eine Wohnung barrierefrei) – GAK 1.5.3.a Maßnahme zur Förderung einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung: Kleinstunternehmen im Gastgewerbe“
  • „Abbruch Wirtschaftsgebäude und Mauer (Nachnutzung Neubau Ferienwohnungen) – 2.5 Investitionen in Städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen“
  • „Bautechnische Erfassung, Berichtserstellung, Kostenschätzung – Zuwendung aus Mitteln zum Erhalt von Kulturdenkmälern durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)“
  • „Sanierung der Scheune und des Haupthauses – Zuwendung aus Mitteln zum Erhalt von Kulturdenkmälern durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)“